Wir erstellen für Sie sämtliche Gutachten aus dem Bereich Bau – vom Lärmschutzgutachten bis hin zum Energieausweis. Gerne können Sie uns auch für Beweissicherungen oder Privatgutachten für Versicherungen kontaktieren.


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Wohnungskauf Gutachten

Wohnungsprüfung für Kaufinteressenten: Soll eine Wohnung grundbücherlich erworben werden, empfehlen wir die gesamte Liegenschaft zu prüfen. Als Miteigentümer wird bei einem Wohnungskauf anteilsmäßig auch die Liegenschaft mit erworben und man ist daher auch für diese verantwortlich. Etwaige zukünftige Schäden und Reparaturen müssen Sie bei einem Kauf in den Preis mit berechnen.

 

Lärmschutz-, Schallschutz- & Brandschutzgutachten

Wir erstellen für Sie Lärmschutzgutachen (Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen), Schallschutzgutachten (OIB Richtlinie 5: Für Bauteile gelten bestimmte Grenzwerte die laut Bauordnung nachgewiesen werden müssen) und Brandschutzgutachten (OIB Richtlinie 2: Für Bauteile gelten bestimmte Anforderungen die laut Bauordnung nachgewiesen werden müssen).

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Energieausweis

Ein Energieausweis ist eine Bescheinigung über verschiedene Kennwerte Ihres Hauses. Beispielsweise wird dort der zu erwartete Heizverbrauch sowie die Energiekennzahl gelistet. Laut Energieausweisvorlagegesetz sind Vermieter, Verkäufer und Bauherren verpflichtet für alle neuen Gebäude einen Energieausweis zu erstellen. Aber auch bei Sanierung, Zu- oder Umbau ist ein Energieausweis von Nöten. Der Energieausweis muss von einer befugten und qualifizierten Person ausgestellt werden.